Gesundheit & Zahnzusatzschutz

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Gesundheit & Zahnzusatzschutz – Für Ihr Wohlbefinden

Weil Ihre Gesundheit das Wertvollste ist, was Sie haben.

Ob Zahnarztkosten, private Krankenhausaufenthalte oder individuelle Gesundheitsvorsorge-
eine passende Zusatzversicherung gibt Ihnen Sicherheit und Freiheit zugleich
im Ernstfall die beste Versorgung zu wählen

 

Gesundheit ist mehr als nur nicht krank zu sein. Sie bedeutet auch, Zugriff auf beste Behandlung und freie Arztwahl zu haben.
Ich helfe Ihnen dabei, die richtige Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

💡 Kein Fachchinesisch, keine versteckten Klauseln – nur das, was für Sie zählt.

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Gesundheit & Zahnzusatzschutz

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Für hochwertigen Zahnersatz und Vorsorge – damit Sie im Ernstfall nicht auf den kosten sitzen bleiben.

Mehr erfahren

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung (PKV)

Mehr Leistungen, freie Arztwahl und individuelle Gesundheitsversorgung – weil Ihre Gesundheit einzigartig ist und Sie nur das Beste verdienen.

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Zahnzusatzversicherung

Zahnerhalt- und Zahnersatzversicherung

Was ist Zahnersatz?

Die Zahnersatzversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz – auch wenn bisher alles in Ordnung ist. So sind Sie frühzeitig abgesichert und können gelassen in die Zukunft blicken, ohne sich um mögliche finanzielle Belastungen sorgen zu müssen.

Was ist versichert?

• Kronen und Teilkronen
• Brücken und Prothesen
• Implantate
• Reparaturen und Ersatz von dauerhaftem Zahnersatz

Wie hoch ist die Erstattung?

Die Erstattung beim Zahnerhalt steigt Jahr für Jahr an. Ab dem fünften Jahr steht Ihnen dann die volle Versicherungssumme zur Verfügung. Die genaue Höhe hängt vom gewählten Tarif ab – gerne zeige ich Ihnen, was für Sie möglich ist.

Was passiert im Falle eines Unfalls?

Im Falle eines Unfalls wird die volle Erstattung von bis zu 100 % der Versicherungssumme sofort zur Verfügung gestellt, unabhängig vom Jahr.

Beispiel:

Muss ein Zahn wegen eines Unfalls ersetzt werden, zahlt die Zahnersatzversicherung die vollen Kosten für Implantate – bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch wenn die Versicherung erst neu abgeschlossen wurde.

Leistungen im Überblick:

• Zahnersatz: Umfasst Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate
• Staffelung der Zahnersatzleistungen: Die volle Versicherungssumme steht ab dem 5. Jahr zur Verfügung
• Kostenersatz: Ab dem fünften Jahr wird der volle Erstattungsbetrag gewährleistet

Was ist nicht versichert?

  • Vor Versicherungsbeginn medizinisch notwendige Zahnersatzmaßnahmen
  • Kosmetische Behandlungen (z. B. Zahnbleaching)
  • Kieferorthopädie für Erwachsene, wenn sie nicht unfallbedingt ist

Was ist Zahnerhalt?

Die Zahnerhaltversicherung deckt die Kosten für medizinisch notwendige Zahnerhaltbehandlungen, um Ihre Zähne so lange wie möglich zu erhalten und zu pflegen.
Diese Versicherung hilft, Schäden zu verhindern und behandeln.

Was ist versichert?

  • Füllungen und Inlays (z. B. bei kariösen Zähnen)
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontitisbehandlungen
  • Knirscherschienen zur Vorbeugung von Zahnschäden durch Zähneknirschen
  • Zahnextraktionen (z. B. bei Weisheitszähnen)

Beispiel:

Bei einer Wurzelbehandlung übernimmt die Zahnerhaltversicherung die Kosten für die Behandlung sowie notwendige Zahntechnikerarbeiten, um den Zahn zu retten.

Leistungen im Überblick:

  • Zahnerhalt: Umfasst Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen und mehr

Was ist nicht versichert?

  • Vor Versicherungsbeginn medizinisch notwendige Zahnerhaltmaßnahmen
  • Kosmetische Behandlungen (z. B. Zahnbleaching)
  • Zahnersatzmaßnahmen, wie Kronen und Implantate

Zahnerhaltversicherung für Kinder

Was ist Zahnerhalt für Kinder?

Die Zahnerhaltversicherung für Kinder deckt medizinisch notwendige Zahnerhaltbehandlungen, die während der Vertragslaufzeit ärztlich angeraten werden. Diese Behandlungen werden ab dem ersten Tag des Versicherungsbeginns abgedeckt.

Was ist versichert?

  • Füllungen und Inlays
  • Wurzel- und Parodontitisbehandlungen
  • Knirscherschienen
  • Extraktion/operative Entfernung von Weisheitszähnen und Milchzähnen
  • Kieferorthopädie (abnehmbare und festsitzende Zahnspangen), auch für nicht-unfallbedingte Behandlungen
  • Zahnvorsorge: Mundhygiene, Fluoridbehandlungen und Fissurenversiegelungen

Wichtig zu wissen:

  • Für Kinder sind nicht-unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen ebenfalls abgedeckt, jedoch nach einer Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn.
  • Unfallbedingte Behandlungen für Kinder sind ohne Wartezeit und ab dem ersten Tag des Versicherungsbeginns abgedeckt.

Leistungen im Überblick:

  • Zahnerhalt: Füllungen, Wurzelbehandlungen, Extraktionen, Knirscherschienen und Zahnspangen für Kinder
  • Kieferorthopädie: Abnehmbare und festsitzende Zahnspangen (auch für nicht-unfallbedingte Behandlungen nach Wartezeit)
  • Zahnvorsorge: Mundhygiene, Fluoridbehandlungen und Fissurenversiegelungen

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Erhalte ich die vollen Kosten erstattet?

Im Falle eines versicherten Schadens erhalten Sie nach Einreichung der Rechnung und dem Kostenersatz durch die Krankenkasse eine Erstattung von bis zu 90 % der verbleibenden Restkosten – also jenem Betrag, den die Krankenkasse nicht übernimmt.

Sie können den Vertrag nach Ablauf des 2. Versicherungsjahres kündigen: jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres bzw. mit einmonatiger Frist zum Monatsende

Nein, Zahnersatzleistungen sind ausschließlich für Erwachsene verfügbar. Kinder können jedoch Leistungen im Bereich Zahnerhalt in Anspruch nehmen.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung (PKV)

In Österreich gibt es insgesamt 9 Versicherungsgesellschaften, die private Gesundheitsversicherungen anbieten. Jede Gesellschaft bietet verschiedene Varianten und Modelle, um den individuellen Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden. Zu den häufigsten Varianten gehören:

  • Spital- und Ambulantversicherung: Deckt sowohl die Behandlung im Krankenhaus als auch ambulante Leistungen, wie Arztbesuche und medizinische Behandlungen außerhalb des Krankenhauses, ab.
  • Nur Spitalversicherung: Diese Variante deckt ausschließlich Krankenhausaufenthalte, häufig auch mit Zusatzleistungen wie Einzelzimmer.
  • Nur Ambulantversicherung: Hier wird nur ambulante Behandlung abgedeckt, also Arztbesuche und ärztliche Behandlungen, die keine Krankenhausaufenthalte beinhalten.
  • Schwangerschaft: Einige Tarife beinhalten die Kostenübernahme für Schwangerschaft und Geburt, andere schließen diese Option aus.
  • Zahnzusatzversicherung: In manchen Tarifen ist der Zahnersatz mitversichert, in anderen muss dieser extra abgeschlossen werden.

Da ich diese Sparte selbst nicht direkt anbiete – da sie sehr spezialisiert ist und viele Ressourcen erfordert – arbeite ich mit einem langjährigen Kooperationspartner zusammen, der sich ausschließlich mit Gesundheitsversicherungen beschäftigt. Er ist in diesem Bereich bestens aufgestellt, laufend geschult und stets über die aktuellen Tarife und Marktentwicklungen informiert.

Gemeinsam mit meinem Partner Harald Pfaffl, bekannt als der Kinderversicherer, biete ich Ihnen die Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenlos beraten zu lassen. Sie erhalten Unterstützung dabei, den richtigen Tarif zu finden – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

👉 Unverbindliches Angebot einholen


Kontakt:
Harald Pfaffl
📞 Tel: +43 800 66 55 83
📧 E-Mail: office@kinderversicherer.at
🌐 Webseite: www.kinderversicherer.at