Persönliche Absicherung
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Weil ein Moment genügt, um alles zu verändern.
Ob beim Radfahren, im Urlaub oder im ganz normalen Alltag – das Leben hält Überraschungen bereit. Genau deshalb ist eine durchdachte persönliche Absicherung unverzichtbar.
Ich helfe Ihnen dabei, genau die Versicherungen zu finden, die wirklich zu Ihrem Leben passen – unabhängig, ehrlich und verständlich. Kein Fachchinesisch, keine unnötigen Zusatzkosten – nur das, was Sie wirklich benötigen.




Persönliche Absicherung

Privathaftpflichtversicherung
Schützt Sie bei Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen – und bewahrt Sie vor hohen finanziellen Folgen im Alltag
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Unfallversicherung
Finanzielle Sicherheit bei dauerhaften Beeinträchtigungen durch Unfälle – weltweit und rund um die Uhr.
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Rechtsschutzversicherung
Damit Sie Ihr gutes Recht auch bekommen – egal ob im Verkehr, Beruf oder Alltag.
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Privathaftpflichtversicherung
Was ist das?
Wenn Sie aus Versehen jemandem einen Schaden zufügen – z. B. etwas beschädigen oder eine Person verletzen – kann die Privathaftpflichtversicherung die Kosten übernehmen.
Ohne Versicherung müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen – und das kann schnell teuer werden.
Hinweis:
In vielen Haushaltsversicherungen ist bereits eine Privathaftpflicht enthalten – allerdings nicht immer mit ausreichendem Schutz.
Ob Ihr bestehender Vertrag wirklich alles Wichtige abdeckt, lässt sich oft nicht auf den ersten Blick erkennen.
Typische Schadensbeispiele:
- Ihr Kind zerkratzt beim Spielen das parkende Auto eines Nachbarn
- Sie stoßen beim Radfahren versehentlich eine Fußgänger:in um
- Beim Besuch geht eine wertvolle Vase zu Bruch

Was ist versichert?
- Personenschäden – z. B. Verletzungen anderer
- Sachschäden – z. B. beschädigtes Eigentum Dritter
- Vermögensschäden – als Folge von Personen- oder Sachschäden
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z. B. in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen – je nach Tarif)
- Schäden durch Fahrräder, E-Bikes & E-Scooter (ohne Kennzeichenpflicht)
- Mitversicherung von Partner:in & Kindern (bei Familientarifen)
- Weltweiter Schutz – abhängig vom Tarif
Wichtig fürs Angebot:
- Single- oder Familientarif
- Versicherungssumme (empfohlen: mind. 3 Mio. €)
- Mit oder ohne Selbstbehalt
- Geltungsbereich (idealerweise weltweit)

Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer. In einem Familientarif sind zusätzlich Ehepartner:innen bzw. Lebensgefährt:innen sowie Kinder mitversichert – sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben. Volljährige Kinder sind je nach Tarif ebenfalls eingeschlossen
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt standardmäßig in Österreich. Je nach Tarif kann er auch auf weltweiten Geltungsbereich erweitert werden.
Sind vorsätzlich verursachte Schäden mitversichert?
Nein. Die Privathaftpflichtversicherung leistet nur bei unbeabsichtigten Schäden. Vorsätzliches Verhalten ist in allen gängigen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, da niemand absichtliche Beschädigungen versichert.

Unfallversicherung
Was ist das?
Ein Unfall kann Ihr Leben schlagartig verändern – sei es im Straßenverkehr, beim Sport oder im Alltag.
Die private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse – und zwar rund um die Uhr, weltweit.
Hinweis:
Die wichtigsten Leistungen sind:
- Eine Kapitalzahlung, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt sind (Invalidität)
- Eine monatliche Unfallrente, wenn die Beeinträchtigung besonders schwer ist
Diese Zahlungen helfen Ihnen dabei, Einkommensausfälle, Umbauten oder Hilfsmittel zu finanzieren – genau dann, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.
Optional mitversicherbar:
Je nach Anbieter können Sie zusätzliche Leistungen ergänzen – zum Beispiel:
- Spitalsgeld für jeden Tag im Krankenhaus
- Knochenbruchpauschale bei Brüchen
- Unfalltod zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen
- Reha- oder Pflegepauschalen
- Such- und Bergungskosten
- Soforthilfeleistungen im Alltag (z. B. Haushaltshilfe, Menüservice)
Diese Bausteine sind nicht immer automatisch enthalten, können aber individuell ergänzt werden.


Beispiel:
Nach einem schweren Radunfall ist Ihr rechtes Bein dauerhaft eingeschränkt.
Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben – die Versicherung leistet eine Einmalzahlung und ggf. eine laufende Rente
Wichtig fürs Angebot:
- Höhe der Versicherungssumme (z. B. 100.000 € Grundsumme mit Progression bis 600 %)
- Progressionsstaffelung: wie stark erhöht sich die Auszahlung bei höherem Invaliditätsgrad
- Ab wann wird die Unfallrente gezahlt? z. B. ab 35 % oder erst ab 50 % Invalidität
- Ab wann wird das Invaliditätskapital gezahlt? z. B. bereits ab 1 % oder erst ab 25 %
- Ihr Beruf spielt eine wichtige Rolle bei der Prämienberechnung – je nach Gefahrenklasse kann der Beitrag stark variieren
Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Wie schnell wird das Geld ausbezahlt?
Die Auszahlung erfolgt, sobald der Invaliditätsgrad ärztlich festgestellt wurde und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. In einfachen Fällen kann das relativ rasch gehen – bei komplexeren Verletzungen oder längeren Heilungsverläufen kann es auch mehrere Monate dauern.
Was ist eine Progression?
Die Progression sorgt dafür, dass die Auszahlung bei schwereren Invaliditäten überproportional steigt – ähnlich wie bei einer Steuerstaffel. Je höher der Invaliditätsgrad, desto stärker erhöht sich der ausgezahlte Betrag. Beispiel: Bei 25 % Invalidität erhalten Sie etwa 50 % der Versicherungssumme, bei 75 % kann es das Vier- bis Fünffache sein – abhängig vom gewählten Tarif.
Gibt es Gesundheitsfragen?
In der Regel ja – die meisten Anbieter stellen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Es gibt jedoch auch Gesellschaften und Tarife, bei denen keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Ich finde gerne für Sie heraus, welche Lösung am besten passt.
Brauche ich wirklich eine Unfallversicherung?
Definitiv ja – besonders dann, wenn Ihr Einkommen von Ihrer Arbeitskraft abhängt. Ein Unfall kann dazu führen, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Die Unfallversicherung hilft Ihnen, finanziell unabhängig zu bleiben, auch wenn das Leben plötzlich ganz anders aussieht.

Rechtsschutzversicherung
Was ist das?
Ein Streit mit dem Arbeitgeber, ein Unfall mit unklarer Schuldfrage oder Ärger mit einem Vertragspartner – Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht, Sachverständige, Gutachten und Mediation, damit Sie Ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzen können – ohne finanzielles Risiko.
Situationen, in denen Sie abgesichert sind:
Je nach Tarif und gewählten Bausteinen können u. a. folgende Rechtsbereiche versichert sein:
- Arbeitsrechtsschutz (z. B. bei Kündigung, Mobbing oder Diskriminierung)
- Verkehrsrechtsschutz (z. B. nach einem Unfall oder wegen Führerscheinentzug)
- Strafrechtsschutz (z. B. bei fahrlässiger Körperverletzung oder falscher Verdächtigung)
- Sozialversicherungsrechtsschutz (z. B. Streit um Pflegegeld oder Leistungen der Krankenkasse)
- Vertragsrechtsschutz & Liegenschaftsrechtsschutz
- Erbrecht- & Familienrechtsschutz (z. B. Pflichtteilsstreit, Obsorgeregelung)
- KFZ-Vertragsrechtsschutz & KFZ-Versicherungsvertragsrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz, oft bereits telefonisch durch Partneranwälte
Beispiel:
Sie haben einen Autounfall – doch der Unfallgegner bestreitet seine Schuld.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Sachverständige und Gericht – damit Sie Ihr Recht durchsetzen können, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen.
Wichtig fürs Angebot:
- Welche Rechtsbereiche möchten Sie absichern? (z. B. Privat, Arbeit, Verkehr)
- Einzel- oder Familientarif?
- Mit oder ohne Selbstbehalt ?

Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Wer ist versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer. In einem Familientarif sind zusätzlich Ehepartner:innen bzw. Lebensgefährt:innen sowie Kinder mitversichert – sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben. Volljährige Kinder sind mitversichert, solange Familienbeihilfe bezogen wird oder bei Zivildienst, Präsenzdienst oder bei gerichtlicher Erwachsenenvertretung.
Welche Wartezeiten gelten?
Für viele Bausteine gilt eine Wartezeit von meist 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz aktiv wird. Einige Leistungen – wie der Schadenersatzrechtsschutz, der Strafrechtsschutz und der Beratungsrechtsschutz – gelten jedoch sofort ab Vertragsbeginn.
Werden auch Fälle übernommen, deren Ursache vor Versicherungsbeginn liegt?
Nein. Versicherungsschutz besteht nur für Streitfälle, deren ursächlicher Auslöser nach Versicherungsbeginn eingetreten ist. Fälle mit bereits laufenden oder bekannten Konflikten sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Je nach Tarif gilt ein Selbstbehalt – z. B. 10 % der Schadenleistung, mindestens 100 €. Dieser entfällt häufig, wenn ein empfohlener Partneranwalt genutzt wird. Alternativ kann auch ein Tarif ohne Selbstbehalt gewählt werden, gegen einen entsprechend höheren Beitrag.